Städtische Testzentren im Auftrag der Stadt Ulm
Testzentren am Schuhhausplatz hinter dem Ulmer Münster & am Theater Ulm sind geöffnet
Im Auftrag der Stadt Ulm betreiben wir bereits seit Mitte März 2021 mehrere städtische Corona Schnelltest-Zentren, dies Maßnahme ergänzte unsere bisherigen Bemühungen unkomplizierte Testmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Unter ärztlicher Leitung von Dr. med. Mark Dorfmüller werden unsere Teams medizinisch geschult und in den verschiedenen Testvarianten unterwiesen.
Zum 27. Mai eröffnten wir weitere Städtische Testzentrum in den Sedelhöfen und auf dem P+R Friedrichsau in der Nähe des Stadion. Weitere Testzentren am Theater, am östlichen Münsterplatz sowie im Donautal folgten schon in der darauf folgenden Woche.
Wichtige Informationen ab Samstag, 13.November 2021
Mit Änderung der Test-Verordnung am 12.11.2021 sind ab dem Samstag, den 13.November 2021 wieder alle Bürgerinnen und Bürger berechtigt, sich durch einen kostenlosen PoC Antigen-Schnelltest an einem Bürgertestzentrum testen zu lassen. Hierdurch verlieren alle bisherigen Regelungen an Bedeutung. Die Öffnungszeiten am Testzentrum Schuhhausplatz bleiben vorläufig unberührt. Terminbuchungen für die kostenlosen Testungen sind ab sofort möglich.
Das Testzentrum am Theater Ulm öffnen wir wieder am kommenden Wochenende, ab Freitag könnt ihr euch dort von Freitag bis Sonntag von 12:00 - 18:00 Uhr testen lassen.
Nächste Woche wird auch wieder unser Testzentrum in der Glacis-Galerie Neu-Ulm aktiviert. Damit stehen wir zeitnah wieder den Bürgerinnen und Bürgern in Ulm & Neu-Ulm mit einer großen Testkapazität zur Verfügung.
Nicht mehr gültig!
Wichtige Informationen ab 11.10.2021
Auf Grund der Veränderung der TestV ab dem 11.10. und dem damit verbundenen Wegfall der kostenfreien Bürgertestungen bieten wir an unserem noch im Betrieb befindlichen Testzentrum am Schuhhausplatz in Ulm kostenpflichtige Antigen-Schnelltests an. Die Kosten für ein Antigen-Schnelltest belaufen sich ab dem 11.10. auf 14,90 €.
Eine Zahlung ist ausschließlich vor Ort und mittels Giro-, Debit- und Kreditkarte sowie mit den digitalen Zahlungsvarianten Apple Pay und Google Pay möglich. Eine Bar-Zahlung ist auf Grund organisatorischer sowie sicherheitstechnischer Gründe nicht möglich.
Folgende Personengruppen erhalten weiterhin einen kostenlosen Bürgertest:
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Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bis 31.12.2021). Nachweis: Altersverifizierung
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Studierende aus dem Ausland, die mit einem nicht anerkannten Impfstoff geimpft wurden (bis 31.12.2021). Liste der zugelassenen Impfstoffe: www.pei.de/impfstoffe/covid-19. Nachweis: Immatrikulationsbescheinigung und Impfnachweis
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Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können. Nachweis: Ärztliches Attest
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Schwangere (bis 31.12.2021). Nachweis: Mutterpass oder ärztliches Attest
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Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus selbst in Absonderung begeben mussten, können sich kostenlos testen lassen, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist. Nachweis: Schreiben vom Gesundheitsamt oder ärztliches Attest.
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Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen oder in den letzten drei Monaten teilgenommen haben. Nachweis: Studienteilnahme.