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Wer kann sich ab dem 11.10. weiterhin kostenfrei testen lassen? Hier finden Sie alle nötigen Informationen.

Folgende Personengruppen erhalten weiterhin einen

kostenlosen Bürgertest:

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  • Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bis 31.12.2021). Nachweis: Altersverifizierung

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  • Studierende aus dem Ausland, die mit einem nicht anerkannten Impfstoff geimpft wurden (bis 31.12.2021). Liste der zugelassenen Impfstoffe: www.pei.de/impfstoffe/covid-19. Nachweis: Immatrikulationsbescheinigung und Impfnachweis

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  • Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können. Nachweis: Ärztliches Attest

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  • Schwangere (bis 31.12.2021). Nachweis: Mutterpass oder ärztliches Attest

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  • Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus selbst in Absonderung begeben mussten, können sich kostenlos testen lassen, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist. Nachweis: Schreiben vom Gesundheitsamt oder ärztliches Attest.

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  • Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen oder in den letzten drei Monaten teilgenommen haben. Nachweis: Studienteilnahme.

 

Die Nachweise sind am Testzentrum vor der Testung zu erbringen.

Die genauen Bestimmungen können Sie in der aktuellen Fassung der TestV auf der Website des Bundesanzeiger nachlesen. Hier gehts zur TestV.
Diese ist bis zum 31.12.2021 gültig

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